Vertreterwahl 2024 -
gestalten Sie Ihre Bank mit!

Satzungsrechtliche Bekanntmachungen

Auslage der Wahlliste vom 13. November 2023 bis 15. Dezember 2023

Als Mitglied unserer Genossenschaftsbank können Sie den Weg unserer Vereinigten Volksbank eG, Brakel aktiv mitbestimmen und mitgestalten; über die demokratische Wahl von Vertreterinnen und Vertretern, die Ihre Interessen wahrnehmen.

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß unserer Satzung alle vier Jahre statt. Anfang 2024 ist es wieder so weit:

Der Wahlausschuss der Vereinigten Volksbank hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 eine Liste mit Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl zur Vertreterversammlung aufgestellt.

Gemäß § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung liegt die aufgestellte Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung vom 13. November 2023 bis zum 15. Dezember 2023 zu den regulären Schalteröffnungszeiten in allen Geschäftsstellen unserer Bank zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere Wahllisten können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung eingereicht werden; dafür bedarf es mindestens der Unterschrift von 150 Mitgliedern unserer Genossenschaft. Im Übrigen sind die Vorgaben von § 3 der Wahlordnung zu beachten. Die neu eingereichten Wahllisten werden für die Restdauer der Auslagefrist ausgelegt; dies ist nicht erneut bekanntzumachen.

Die Auslegungsfrist beginnt mit der Bekanntmachung.

Brakel, 13. November 2023

Vereinigte Volksbank eG

Der Wahlausschuss

gez. Michael Graf

Vorsitzender des Wahlausschusses

Weitere Informationen über die Durchführung der Wahl finden Sie regelmäßig hier auf der Website!

Zeitlicher Ablauf

Fragen und Antworten zur Vertreterwahl 2024

Allgemeine Informationen zur Wahl

Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertreterinnen und Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt.
Die Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jede Vertreterin/jeder Vertreter repräsentiert 100 Mitglieder unserer Bank.

 

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und den Beirat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer Vereinigten Volksbank eG geht.

Warum soll ich wählen?

Als Mitglied „Ihrer“ Vereinigten Volksbank eG sind Sie mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 100 Mitglieder eine Vertreterin/einen Vertreter, die/der ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertritt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhänig von der Anzahl der Geschäftsanteile.

Wer erstellt die Wahlliste?

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss stellt eine Wahlliste mit Vertreterkandidaten/-kandidatinnen und Ersatzvertreterkandidaten/-kandidatinnen auf, bei der die Mitgliederstruktur berücksichtigt wird. Dies gilt für den Anteil Frauen/Männer, die Alters- und Berufsgruppen, sowie die Regionen, in denen die Menschen leben.

Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung der Auslegung der Wahlliste eingereicht werden; dafür bedarf es mindestens der Unterschrift von 150 Mitgliedern.

Mitglieder des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss - ein Gremium aus Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand - ist für die Durchführung der Vertreterwahl und für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich.

Er nominiert die Vertreter/innen: Für je 100 Mitglieder schlägt der Ausschuss unter Berücksichtigung des Regionalprinzips einen/eine Vertreter/in zur Wahl vor. Die Kandidaten/Kandidatinnen kommen dementsprechend proportional ausgeglichen aus allen Filialbereichen.

Den Wahlausschuss bilden:

Vorstand:
Birger Kriwet und Sascha Hofmann

Aufsichtsrat:

Michael Graf (Vorsitzender des Wahlausschusses), Scherfede
Franz-Josef Fecke, Willebadessen
Martina Brenneke, Brakel-Gehrden
Christoph Brinkmöller, Bad Driburg
Margit Hachmann, Warburg
Helmut Kokenbrink, Steinheim-Rolfzen
Jörg Middeke, Bad Driburg
Andreas Mönks, Marienmünster-Kollerbeck
Walter Rieks, Nieheim
Wilfried Riepe, Borgentreich

Mitgliedervertreter/innen:

Verena Mikus, Bad Driburg
Johannes Brand, Borgentreich
Friedhelm Rogge, Brakel-Gehrden
Torben Krömeke, Brakel-Frohnhausen
Hubertus Reichling, Marienmünster-Vörden
Maria-Luise Kukuk (stellv. Vorsitzende des Wahlausschusses), Marienmünster-Kleinenbreden
Franz-Josef Sander, Nieheim
Kristin Wiechers, Nieheim
Markus Wiemers, Warburg-Ossendorf
Jörg Beekhuis, Warburg-Hohenwepel
Bernhard Brosterhus, Steinheim
Annette Breker, Steinheim
Rudolf Ryll, Warburg
Karl Berheide, Willebadessen

Die Wahl des Wahlausschusses erfolgt jeweils vor einer Wahl, zuletzt in der Vertreterversammlung am 7. Juni 2023.

Wo kann ich die Wahlliste einsehen?

Der Wahlausschuss hat eine Wahlliste (Kandidatenliste) unter Berücksichtigung des Regionalprinzips mit Vertreterkandidaten/-kandidatinnen (je 100 Mitglieder eine/ein Vertreter/in) sowie Ersatzvertreterkandidaten/-kandidatinnen aufgestellt. Jedes Mitglied kann in der Zeit vom 13. November 2023 bis zum 15. Dezember 2023 während der Öffnungszeiten die Wahlliste in den Geschäftsstellen unserer Bank einsehen.

Warum werden Ersatzvertreter/innen aufgestellt?

Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter/innen ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter/in ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter/innen nach.