Früh. Starten. - Frühstart-Rente.
Frühstart-Rente
Die neue Frühstart-Rente ermöglicht es Eltern und Großeltern, schon früh die finanzielle Zukunft ihrer Kinder zu sichern. Ziel ist es, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Der erste Jahrgang, der von der staatlichen Förderung profitieren soll, sind die zum Programmstart sechsjährigen Kinder (Geburtsjahrgang 2020). Die Auszahlung der Prämie soll rückwirkend erfolgen. Es soll möglich sein, monatlich 10,00 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge einzuzahlen. So entsteht bereits in jungen Jahren ein wichtiger Grundstein für Vermögensaufbau und finanzielle Sicherheit im Alter.
Quelle: www.bundesregierung.de